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Buyouts – was du beim Erwerb von Nutzungsrechten beachten musst

Heuerst du Schauspieler, Sprecher oder Models für deine Filmproduktionen an, zahlst du ihnen Tagesgagen für ihre Arbeit – so weit klar. Darüber hinaus werden jedoch auch zwingend sogenannte Buyouts fällig. Das sind die Nutzungsrechte für die urheberrechtlich geschützten Leistungen von Künstlern in der Filmbranche. Und die sollten besser genau definiert sein. Wir erklären dir im Folgenden alles, was du über Buyouts wissen musst.

Was Buyouts sind und welchem Zweck sie dienen

Der Begriff Buyout bezeichnet in der Medienbranche den Erwerb von Nutzungs- beziehungsweise Verwertungsrechten. Beim Film betrifft das beispielsweise die Leistungen von Künstlern wie Schauspielern. Wenn Darsteller eine Rolle für deinen Film spielen oder Sprecher einen Text für deinen Erklärfilm vortragen, besitzen sie als Urheber dieser Leistungen weiterhin die alleinigen Nutzungsrechte dafür. Du musst sie ihnen also erst abkaufen (oder „aus-kaufen“ – „buy-out“), um sie für deine Zwecke weiterverwenden zu dürfen.

Für gewöhnlich legst du als Verwerter des produzierten Materials mit den Agenturen die Buyout-Vereinbarungen fest, die die Künstler vertreten. In einigen Fällen (etwa im semiprofessionellen Bereich) vereinbarst du die Rahmenbedingungen für die Nutzung auch direkt mit den involvierten Künstlern.

Zumeist beträgt die Agenturprovision etwa 20 Prozent der Schauspielergage. Kostet dich ein durch eine Agentur vermittelter Darsteller 500 Euro am Tag, werden also zusätzliche 100 Euro an Provision fällig.

Buyouts sind in der Filmbranche gang und gäbe. Sie dienen dazu, die Weiterverwendung der von Künstlern erbrachten Leistungen einerseits rechtlich zu reglementieren, andererseits angemessen zu vergüten. Auch in anderen Bereichen werden Nutzungs- und Verwertungsrechte über Buyout-Verträge geregelt, beispielsweise für:

  • Foto-Models
  • (Off-)Sprecher
  • Komponisten

Welche Aspekte sind in Buyout-Verträgen geregelt?

Grundsätzlich legen Buyout-Vereinbarungen drei zentrale Nutzungsbedingungen fest:

  1. die zeitliche Dauer der Nutzung
  2. das Verwertungsgebiet des Materials
  3. die Medien/Kanäle der Veröffentlichung
 

Du kaufst die Nutzungsrechte von Schauspielerleistungen nicht einmalig und für immer. Stattdessen sind sie zeitlich beschränkt – im Falle von Image- oder Werbefilmen beispielsweise häufig auf ein Jahr. Möchtest Du also einen Imagefilm, für den du Schauspieler engagiert hast, auch nach Ablauf eines Jahres noch für deine Zwecke nutzen, müsstest du diese Weiternutzung noch einmal nachverhandeln und bezahlen.

Außerdem legt die Buyout-Vereinbarung fest, für welche Zwecke du das Material überhaupt verwenden darfst – beziehungsweise wo du es veröffentlichen darfst. Du einigst dich also mit den Schauspielern (oder ihrer Agentur), ob du deinen Film lokal, regional international oder weltweit zeigst. Obendrein können die Urheber die Verbreitung des Materials auf bestimmte Medien beschränken, etwa ausschließlich das Fernsehen oder Kino.

Wie werden die Kosten für Buy-outs berechnet?

Nutzungsrechte an Künstlerleistungen bemessen sich prozentual anhand der anfallenden Tagesgagen und hängen entscheidend von der vorgesehenen Nutzung ab. Ein Beispiel: Spots, die für die Veröffentlichung im Kino angefertigt werden, sehen ein Buyout der Künstlerleistung von 100 Prozent vor. Das bedeutet: Der Schauspieler erhält seine Tagesgage(n) und dann noch einmal 100 Prozent dieser Tagesgage(n) obendrauf für die Nutzung des entstandenen Materials. Kostet dich ein Darsteller also 500 Euro Tagesgage, zahlst du ihm weitere 500 Euro fürs Buyout.

Die tatsächliche Höhe des Buyouts bemisst sich anhand einer Vielzahl von Faktoren – vor allem aber den Veröffentlichungsmedien und der Reichweite. So können sogar Buyouts von mehreren 100 Prozent anfallen, je nachdem ob etwa ein Social-Media-Imagefilm, ein TV-Werbesport oder ein Kinofilm nur in Deutschland, im DACH-Raum oder weltweit veröffentlicht wird. Eine Übersicht über gängige Buyout-Bemessungen liefern dir beispielsweise die Übersichten des öffentlichen Branchenportals Casting-Network.

Gage und Buyout – ist das nicht doppelt bezahlt?

Nein. Dein Schauspieler erhält pro Drehtag zwar Tagesgagen für die Leistungen, die er an diesen konkreten Tagen vor Ort erbringt. Doch die entstehenden Werke gehen darüber hinaus. Nur weil du den Darsteller filmst, heißt das nicht, dass die Aufnahmen dir gehören und zur freien Verfügung stehen. Sie gehören rechtlich dem Schauspieler als Urheber der Leistung. Gleiches gilt für Sprecher von Texten und Komponisten von Musikstücken. Erst wenn du den Künstlern die entstandenen Aufnahmen abkaufst und genau vereinbarst, wo du sie wie lange für welche Zwecke verwendest, darfst du sie rechtlich abgesichert veröffentlichen.

Über echte und unechte Buyouts

Eine weitere rechtliche Feinheit betrifft die sogenannte Echtheit beziehungsweise Unechtheit von Buyouts. Damit ist im Grunde nur die Art und Weise der Vergütung gemeint. Bei einem „echten“ Buyout zahlst du einmalig den vollständigen Buyout-Betrag an den Urheber. Im Falle eines „unechten“ Buyouts zahlst du zunächst einen Erstbetrag als Grundvergütung, auf welchen anschließend Wiederholungshonorare folgen. Diese werden etwa nach bestimmten Zeitintervallen oder Erweiterungen der Nutzungsart fällig.

Erst nach dem Buyout all-in gehen!

Ja, Buyouts, Nutzungs- und Verwertungsrechte gehören zur rechtlichen Seite der Film-Medaille und sind nicht gerade der Hauptgrund, warum Filme unsere Leidenschaft sind. Aber es ist umso wichtiger, dass du auch die legalen Grundlagen des Geschäfts kennst und immer auf der sicheren Seite bleibst – allein schon, um teure Überraschungen zu vermeiden, wenn du Filmmaterial reichweitenstark veröffentlichen möchtest.

Hast du sonst noch Fragen oder Anregungen zu allem, was dich vor oder hinter der Kamera umtreibt? Lass es uns wissen! Wir helfen dir gern weiter.

Susanne Rodeck

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